Handelsrecht &
Gesellschaftsrecht

Im Bereich des Gesellschafts- und Handelsrechts begleiten wir Personen- sowie Kapitalgesellschaften mit Expertise und Leidenschaft.

Im gesellschaftsrechtlichen Bereich beraten wir Sie umfassend in allen  Angelegenheiten des Kapital- und Personengesellschaftsrechts – oft auch als deren Gesellschafter oder deren Treuhänder. Bereits in der Gründungsphase beraten wir Sie bei der Wahl der optimalen Rechtsform und sinnvoller Strukturen von Firmengruppen und Konzernen. Im Zuge dessen gestalten wir entsprechende Satzungen und  Gesellschaftervereinbarungen. Im laufenden Geschäft sowie in Sondersituationen (Umwandlung) unterstützen wir Sie bei speziellen Fragen des Gesellschaftsrechts. Dazu gehört im geschäftlichen Alltag das sog. „corporate housekeeping“, wie beispielsweise die Reichweite von Rechten und Pflichten der Organe der Gesellschaft oder die Aktualisierung von Registern.

Durch unsere langjährige Tätigkeit als Juroren beim Münchner Businessplan Wettbewerb sowie als Paten von Studenten und anderen Angehörigen der Technischen Universität München, sind wir idealer Partner für die Justierung Ihres zukünftigen Geschäftsmodells und Fragen zur Startup-Organisation und -Strukturierung.

Ein weiterer spezieller Fokus unserer Arbeit betrifft Unternehmenstransaktionen (Mergers & Acquisitions) sowie Umstrukturierungs- und Umwandlungsmaßnahmen bereits bestehender Gesellschaften oder Firmengruppen. Dabei beraten wir Sie in allen rechtlichen Ausgestaltungen wie etwa Share-Deals, Asset-Deals, Ausgliederungen, Verschmelzungen und Spaltungen. Von der Analyse und Planung von internationalen Unternehmenskäufen und –zusammenschlüssen im Vorfeld bis zur nachfolgenden Durchführung von Transaktionen, stehen wir Ihnen mit jahrelanger Erfahrung komplexer internationaler Sachverhalte zur Seite. Gerne beraten wir Sie im Rahmen weiterer Vertragsgestaltung sowie Prozessführung bei Kündigungen, Liquidation und streitiger Auseinandersetzung.

Im handelsrechtlichen Bereich unterstützen wir unsere Mandanten im B2B-Geschäft in allen Belangen des Einkaufs und des Vertriebs – ob es sich um die Gestaltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen, die Erstellung und Verhandlung komplexer Liefer- und Handelsvertreterverträge oder die gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen handelt.

Wir setzen bei unserer Beratung auf die praktische Kompetenz unserer Anwälte in den verschiedenen Branchen (IT, Health Care, Dienstleister, Agrarwirtschaft, Bau, Gastronomie, Handwerk und Handel), um für unsere Mandanten das wirtschaftlich beste Ergebnis zu erzielen.

Einige unserer Anwälte sind selbst tätig und erfahren als Aufsichtsrat, Vorstand/Geschäftsführer, Gesellschafter oder Treuhänder im Corporate sowie Non-Profit-Bereich.

 

Unser Leistungsangebot im Gesellschafts- und Handelsrecht umfasst unter anderem:

  • Beratung bei der Gründung von Personen- und Kapitalgesellschaften
  • Unternehmensumwandlungen (Ausgliederungen, Verschmelzungen und Spaltungen)
  • Haftung von Geschäftsführern, Vorständen und Führungskräften
  • Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern und Gesellschaft
  • Strukturierung und Beratung von nationalen und internationalen Unternehmenskäufen auf Verkäufer- und Käuferseite (M&A)
  • Entwurf und Verhandlung von Unternehmenskaufverträgen (Share- oder Asset-Deals)
  • Entwurf Allgemeiner Geschäftsbedingungen
  • Entwurf und Verhandlung von Lieferverträgen und Handelsvertreterverträgen
  • Prozessführung

Wir beraten Sie gerne.

Nach oben scrollen