Erbrecht

Wir liefern maßgeschneiderte Lösungen bei Fragen zur Erbfolge, insbesondere bei Unternehmensnachfolge - auch bei grenzüberschreitenden Angelegenheiten.

Wir verhelfen Ihnen zu einer steuerlich optimierten Vermögensübertragung, um den Fortbestand des Privateigentums und/oder des Firmeneigentums im Wege der Rechtsnachfolge zu sichern. Zu unseren Schwerpunkten zählt die sorgfältige rechtliche Planung, individuell abgestimmt, je nach Erfordernis. Wir beraten Privatpersonen, aber auch Unternehmen, insbesondere Familienunternehmen mit Blick auf Nachfolgeregelungen.

Die erbrechtliche Beratung erstreckt sich auf die Vertretung bei Pflichtteilsangelegenheiten, Vermächtnisangelegenheiten sowie die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften. Bei Konzeption und Vorbereitung sowie Abfassung der entsprechenden Dokumente, jeweils unter Berücksichtigung gesellschaftsrechtlicher und steuerrechtlicher Gesichtspunkte, stehen wir Ihnen zur Seite.

Unser Leistungsangebot im Erbrecht umfasst unter anderem:

    • Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
    • Beratung in Pflichtteilsangelegenheiten
    • Beratung im Zusammenhang mit der Erbauseinandersetzung
    • Beratung von Erben und Erbengemeinschaften

Wir beraten Sie gerne.

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