Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht vertreten wir Unternehmen, aber auch Arbeitnehmer, insbesondere Führungskräfte sowie Geschäftsführer und Vorstände.

Unsere Tätigkeit umfasst das gesamte Spektrum im individuellen sowie kollektiven Arbeitsrecht, gleich ob gerichtlich oder außergerichtlich.  Wir beraten Arbeitgeber, leitende Angestellte und Arbeitnehmer.

Wir unterstützen Sie einerseits bei der Arbeitsvertragsgestaltung und beim Vertragsabschluss, andererseits bei der einvernehmlichen Beendigung oder Kündigung von Arbeitsverhältnissen. Ferner bei jeglichen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten bis hin zu Arbeitsgerichtsverfahren. Einer unserer Beratungsschwerpunkte liegt zudem im kirchlichen Arbeitsrecht.

 

Wir sind ebenso Ihr arbeitsrechtlicher Begleiter im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen/ -verkäufen sowie Umstrukturierung von Unternehmen.

Ein weiterer Tätigkeitsbereich stellt die Beratung und Vertretung von Geschäftsführern und Vorständen dar. Dies insbesondere in sämtlichen Fragen betreffend organschaftlichen Pflichten sowie Haftungsfragen.

Daneben beraten wir selbstverständlich auch Unternehmen in sämtlichen Fragestellungen, die Pflichtverletzungen von Organmitgliedern betreffen, sowohl bei Ermittlungen im Vorfeld, erforderlichen internen Maßnahmen bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung.

Besondere Schwerpunkte des Arbeitsrechts bilden:

  • Erstellung und Überprüfung von Arbeitsverträgen
  • Dienstvertragsrecht für Unternehmen, Geschäftsführer und Vorstände – einschließlich angrenzender gesellschaftsrechtlicher Fragen
  • Vertragsgestaltung für Arbeitnehmer und freie Mitarbeiter
  • Beratung und Vertretung bei Beendigung von Dienst- und Arbeitsverhältnissen sowie Personalabbau
  • Beratung von Geschäftsführern und Vorständen hinsichtlich ihrer organschaftlichen Rechte und Pflichten
  • Entwicklung von flexiblen Arbeitszeitmodellen und bedarfsorientierten Vergütungssystemen
  • Prozessführung vor Arbeits- und Zivilgerichten
  • Betriebsverfassungsrecht, Unternehmensmitbestimmung
  • Erstellung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleich und Sozialplan
  • Betriebsumstrukturierungen sowie Reorganisation, Betriebsstilllegungen und -verlagerungen
  • Strategische Beratung bei der Durchführung von Betriebsübergängen im Rahmen des § 613a BGB
  • Betriebliche Altersversorgung

Wir beraten Sie gerne.

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